Nun drücken SPD und CDU offenbar auf die Tube. Zu lang warten Verbraucher schon auf eine politische Lösung zum Missstand der vermehrten Kreditverkäufe.
Gestern noch das Sonderkündigungsrecht aus dem Neuregelungspaket gestrichen und jetzt schnell die halbfertige Lösung auf den Weg bringen, durchdrücken und man hat das leidige Thema Kreditsicherheit in Deutschland endlich vom Tisch. So entsteht der Eindruck zumindest. Ganz so ist es natürlich nicht, obwohl die von Verbraucherschützern geforderten Maßnahmen zur Kreditsicherung bei Weitem nicht so umgesetzt worden sind, wie es nötig gewesen wäre. Anlass dieser Debatte und Auslöser für eine solche politische Einmischung per Gesetz waren die anhaltenden Kreditverkäufe deutscher Institute ins Ausland. Vor allem Immobilienbesitzer wurden die Kredite „unter dem Hintern“ weg gekündigt und die Summen plötzlich von ausländischen Unternehmen eingefordert. Zwangsvollstreckungen die Folge, Auslöser gemeinhin die US-Krise und die damit verbundene Verlustangst bei den Banken.
Kredite jetzt noch so einfach abzugeben wird nicht mehr möglich sein, wobei aber befürchtet wird, dass jenes Gesetz Lücken hat, die sich Banken bei einem angestrebten Kreditverkauf zu Nutze machen könnten. Trotz Beratungs- und Aufklärungspflicht, Risikobegrenzung und veränderter Definition eines „notleidenden Kredits“ vermuten Experten immer noch, dass Banken den Kredit durchaus noch loswerden, wenn sie es nur wollen. Das Gesetz zum Schutz des Kreditkunden kommt, aber was es wirklich bringt, bleibt ungewiss.
