Da war die Lobby der Kreditwirtschaft dann wohl doch zu groß, denn gestern verständigte sich die Koalition darauf beim Gesetz zum Schutz vor Kreditverkäufen dem Verbraucher doch kein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Union und SPD werkeln nun bereits seit mehreren Wochen an einem Gesetz, welches Immobilienbesitzer, die noch in der Finanzierungsphase stecken, besser vor dem Verkauf ihres Kredits an beispielsweise ein ausländisches Unternehmen schützen soll. Neben umfangreichen Beratungs- und Informationsmaßnahmen, sollte es auch ein klar definiertes Sonderkündigungsrecht bei drohendem Kreditverkauf geben, aber der eigentlich für die Verbraucher wichtigste Punkt des Gesetzes, ist nun nur noch Geschichte.
Während die versammelte Kreditwirtschaft erleichtert aufatmet laufen Verbraucherschützer bereits zur Höchstform auf, wenn es darum geht die Entscheidung des Bundes zu kritisieren. Zwar würde das Gesetz einen Kredit absichern und Verkaufregeln deutlich verschärfen, aber ein entscheidender Faktor ist nicht mehr existent. Dennoch wird es schwieriger einen Kredit als notleidend zu bezeichnen und somit ist auch die rechtliche Grundlage für einen Weiterverkauf nicht unbedingt gegeben.
Ein Kredit gilt als notleidend, wenn mindestens zwei monatliche Teilzahlungen ausblieben, die zusammen mindestens 2,5 Prozent vom Gesamtvolumen des Kredits ausmachen. Nach der Informationspflicht muss das Institut nun den Kreditnehmer über den Verkauf informieren und dies rechtzeitig ankündigen.
