Die Bundesregierung plant die Wechselmöglichkeiten von privat Versicherten von der einen in eine andere private Krankenkasse deutlich zu erschweren.
In Zusammenarbeit beschlossen das Finanz- und das Gesundheitsministerium bereits am Anfang der 22. KW, dass privat Versicherte, die gewechselt haben, zunächst für die kommenden zwei Jahre ihrer Versicherungslaufzeit auf einem zumeist nicht unbedingt attraktiven Basistarif verbleiben müssen. Erst danach ist ein Aufstieg in bessere Tarife wieder möglich. Den Basistarif gibt es, weil die privaten Versicherer im Zuge der Gesundheitsreform zur Schaffung eines solchen Tarifs verpflichtet wurden. Inhaltlich umfassen solche Basistarife meist die Leistungen einer gesetzlichen Versicherung und stehen vor allem Rückkehrern zur Verfügung, die zuvor ihren Versicherungsschutz verloren hatten.
Durch die Möglichkeit in einer PKV den Basistarif genutzt zu haben, steht es Versicherten frei in eine andere PKV und einen besseren Tarif zu wechseln. Viele Kassen fürchten diesbezüglich also Abwanderungen und Kundenfluktuationen. Aus diesem Grund haben sich Experten der Branche auf einen solchen Schritt geeinigt und unterbinden so all zu große Wechselbewegungen und die verstärkten Mitnahmen von Rücklagen. Verbände und Politik verteidigten im weiteren Verlauf den gemachten Schritt als notwendig und bezeichneten ihn unter anderem als „ordentliche Lösung“. Es führe durch eine solche Regelung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung unter den Kassen und das es überhaupt eine Art Wettbewerb geben wird, ist ebenfalls Teil des Plans rund um die Neuerung.
