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Versicherung gegen Mietausfall

Posted in Versicherungen von Redaktion am 25. Feb. 2008

Es ist bekannt, dass es immer mehr Menschen in Deutschland gibt, die ihre Miete nur unregelmäßig oder vielleicht einfach auch gar nicht zahlen. Der wirtschaftliche Schaden geht diesbezüglich bereits in die Milliarden und das jedes Jahr. Dies mag zuletzt auch der Grund gewesen sein, dass sich gewisse Versicherungsunternehmen nun mit einer ganz speziellen Versicherung gegen Mietausfall bei den Vermietern profilieren wollen. Versprochen wird eine sechsmonatige Phase, in der die Versicherung die Mietausfälle komplett übernimmt. Doch was steckt wirklich dahinter und ist die Versicherung sinnvoll?

Zunächst mal sind Experten skeptisch, denn die eigentlich geringe Prämie von lediglich 2 Prozent von der jährlichen Nettomiete scheint ein Zeichen für die seltene Leistungserbringung zu sein und so zieht ein potenzieller Versicherungsnehmer in den wenigsten Fällen Nutzen aus so einer Versicherung. Ein weitere Beleg dafür ist die Menge an verschiedenen Ausschlussklauseln, die den Vertrag in seinen Grundzügen so stark beschneiden, dass die Versicherung immer mehr einer Farce gleich kommt. Die Wahrscheinlichkeit als Mieter einzuspringen und als Mietzahler zu fungieren sinkt auf ein Minimum an Fällen.

Ausgenommen sind zum Beispiel die „guten Gründe“ eine Miete von Seiten des Mieters direkt komplett einzubehalten und hier sagen auch Juristen, dass solch eine Formulierung recht schwammig ist, denn eine klare Gliederung zwischen Mieterrechten und Vermieterpflichten beschäftigt jetzt schon täglich hunderte Richter. Nur in klaren Fällen, in denen der Mieter grundlos nicht bezahlt, sind für die Versicherung klare Fälle. Währen d die Versicherungsgesellschaft klar stellt, dass es solche Fälle häufig gäbe, sehen dass gestandene Juristen eben ganz anders. Eine solche Versicherung verschafft scheinbar also nur mehr rechtlichen Ärger, als sie eigentlich unterbinden sollte und so kämpft ein Vermieter nicht nur mit dem zahlungsunwilligen Mieter, sondern dann vielleicht auch mit der ebenso zahlungsunwilligen Versicherung. Muss doppelter Ärger wirklich sein?

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