Die schönste Zeit des Jahres wird der Urlaub immer genannt und viele Menschen neigen unter südlicher Sonne und auch nur bei der Aussicht auf einige schöne und unbeschwerte Tage zur Unvorsicht. Wird man nun am Urlaubsort krank, verletzt sich, oder hat gar einen schlimmen Unfall, fallen Kosten an. Kosten, die in jedem Falle abgedeckt sein sollten. Die Reiseversicherung übernimmt die im Ausland anfallenden Behandlungskosten, unterstützt und hilft bei dem notwendigen Papierkram und kommt auch für die Organisation und die Bezahlung eines aufwendigen Krankenrücktransports auf. Vor allem die Mitglieder der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ist solch eine Versicherung dringend zu empfehlen, denn die Leistungen der GKV
Vorsicht: Die Reiseversicherung deckt nur Fälle ab, bei denen es sich um einen gesundheitlichen Schaden handelt. Ein finanzieller Ausfall, der dadurch entstehen mag, dass die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss, ist in solch einer Versicherung nicht mit abgedeckt. Diesen Ausfall deckt die so genannte Reiseabbruch-Versicherung ab, die ebenfalls vor Reiseantritt abgeschlossen werden sollte. Diese Versicherung muss spätestens 21 tage nach Buchung abgeschlossen werden und tritt auch nur dann ein, wenn eine Erkrankung während der Reise auftritt. Wird der Reisende noch vor Reiseantritt krank, hilft die so genannte Reiserücktrittsversicherung, die oftmals bei Reisebuchung mit angeboten wird.
