Das neue Jahr hat begonnen und nicht wenige Verbraucher möchten zu einer wesentlich günstigeren Autoversicherung wechseln. Eigentlich muss man an dieser Stelle bereits abwinken, denn der Kündigungsstichtag war bereits im abgelaufenen Jahr und zwar am 30. November. Doch nicht immer hat dieser Stichtag eine lange Wechsel-Wartefrist zur Folge. Es gibt unter bestimmten Bedingungen ein nutzbares Sonderkündigungsrecht und davon sollte man Gebrauch machen.
Hat zum Beispiel die aktuelle Versicherung die Tarife erhöht und verlangt jetzt einen höheren Beitragsatz? Dann ist innerhalb eines Monats eine Kündigung möglich. Die gleiche Frist gilt, wenn im Vertrag andere Änderungen gegriffen haben, welche die Prämie ansteigen ließen und auch, wenn der eigene Wagen in eine andere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wurde und deshalb die Preise entsprechend angestiegen sind.
Auch bei einer Neuzulassung oder bei einem Fahrzeugwechsel gelten Ausnahmeregelungen bezüglich einer Kündigung. Wer also sein Fahrzeug wechselt, oder ein neues Auto auf seinen Namen zulässt genießt ein fristloses Sonderkündigungsrecht und holt durch eingesparte Prämien bei einem Versicherungswechsel direkt wieder ein bisschen von dem Geld rein, welches für das neue Auto investiert wurde.
„Geld rein holen“ ist ein gutes Stichwort, denn mit einem Wechsel spart man Geld, aber man spart noch mehr Geld, wenn man sich vorher sehr ausführlich über mögliche Tarife und Verträge informiert und diese intensiv miteinander vergleicht. Nicht selten spart dieser Vorgang insgesamt mehrere hundert Euro in einem Jahr. Ein gutes Argument für ein bisschen Vergleichsaufwand.
