KREDIT
KREDITKARTE
BAUGELD
VERSICHERUNG
TAGESGELD
GIROKONTO

Versicherungen - Was ändert sich in 2008?

Posted in Versicherungen von Redaktion am 30. Dez. 2007

Die Reform des VVG, also des Versicherungsvertragsgesetz ist nach einhundert Jahren Bestand zum Jahreswechsel eine kleine Sensation. Es gibt zahlreiche Verbesserungen, die für Neukunden ab 2008 und für Bestandskunden ab 2009 in Kraft treten.

Zunächst existiert nun eine Informationspflicht für die Versicherer. Schon im Vorfeld muss umfassend und sehr ausführlich beraten werden. Auch alle noch so winzigen Produktinformationen und auch Bedingungen rund um den abzuschließenden Vertrag müssen dem Kunden offen gelegt und erklärt worden sein. Ein kundenseitiger Verzicht auf diese umfangreichen Informationen ist zwar möglich, sollte aber nicht in Anspruch genommen werden.

Auch bei grober Fahrlässigkeit kann man nun auf Versicherungsleistungen setzen. Alles oder nichts gibt es nun nicht mehr und anteilmäßig wird auch beim widrigsten Verhalten zumindest ein gewisser Satz ersetzt. Lediglich ein Vorsatz sorgt für den vollständigen Wegfall von allen Leistungen. Einige Autoversicherer bieten diese Regelung bereits 2008 an und das nicht nur bei Neukunden, sondern auch bei bestehenden Verträgen.

Auch das Rücktrittsrecht wurde zu Gunsten des Kunden verändert und so können Versicherungen vom Vertrag nicht mehr nach vielen Monaten zurück treten und sie müssen auch Vertragsinhalte genauer abfragen, denn was der Versicherer nicht abfragt, muss ein Kunde auch nicht nennen. In diesem Zusammenhang wurden auch Klagefristen von lediglich sechs Monaten ersatzlos gestrichen. Ein Kunde kann also auch später klagen.

Im Bereich der Versicherungen hat sich also eine Menge für alle Kunden getan und 2008 treten all diese positiven und flexibleren Regelungen direkt in Kraft. Gute Aussichten für alle Versicherten

Ähnliche Beiträge