Ulla Schmidt hatte sich mit ihrem Gesetzentwurf zur Förderung der Gesundheit ganz schön aus dem Fenster gelehnt, denn vor allem aus dem Innen- und Justizministeriums kommt ziemliche Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vor allem die Beteiligung der gesetzlichen Sozialversicherungen und auch der privaten Krankenkassenvertretern sind in den genannten Ministerien sehr umstritten und zielen direkt auf die eigentlichen Kernpunkte des Gesetzes ab. Vornehmlich rechtliche Schwierigkeiten erwartet man und fordert aufgrund dessen eine umfassende Überarbeitung und Ergänzung, zumal es auch verfassungsrechtlich Schwierigkeiten geben soll, aus Sicht beider Ministerien.
Auch hatte das Verfassungsgericht den aktuellen Umgang mit Hartz IV-Empfängern verworfen, denn bisher betreuen zum einen die Bundesagentur für Arbeit und zum anderen die Kommunen in einer Art Mischverwaltung jene Bürger. Dies war dann auch der Stein des Anstoßes gewesen und so forderte unter anderem Wolfgang Zöller (Vizechef der CSU) einen Neuentwurf für das Präventionsgesetz und auch eine Reform der Pflegeversicherung. Der von Schmidt geplante Präventionsrat, welcher die Fördergelder für Gesundheitsprävention verwalten soll, ist bisher auch in punkto Zusammensetzung und Struktur ungeklärt.
Auch die Finanzierung der Gesundheitsprävention ist noch nicht unter Dach und Fach und während Ulla Schmidt zur einer Beitragszahlung tendiert, setzen eingebrachte Alternativen auch auf eine Steuerfinanzierung. Fest steht wohl nur, dass die Gesundsheitsprävention an sich, nicht ausschließlich in das Ressort von Unfall- und Pflegeversicherungen fallen soll. In wie weit nun aber gesetzliche und private Krankenkassen zahlen sollen und welcher Betrag dann durch die Pflege-, die Renten- und die Unfallversicherung abgedeckt wird, steht zwar in groben Vorstellungen fest, doch birgt vor allem die Einbeziehung der privaten Kassen noch viel Konfliktpotenzial.
