Wenn in der Vergangenheit eine private Krankenversicherung zuständig war und nun aktuell kein Versicherungsschutz besteht, sollte man zusehen bis zum Jahresende 2007 einen neuen Versicherungsantrag zu stellen. Versicherungslose haben noch bis zum 31. Dezember eine so genannte Kulanzfrist, in der sie in die private Versicherung zurück kehren können und der Versicherer auch sämtliche Kosten für laufende Behandlungen übernimmt. Auch akute und chronische Krankheiten sind voll mit abgedeckt, doch der Antrag auf Krankenversicherungsschutz muss bis Jahresende zwingend vorliegen.
Doch bis der Versicherer in die Gesundheitsleistungen investiert, bleibt den dem neu versicherten Bürger noch eine Wartefrist von insgesamt drei Monaten. In dieser Zeit anfallende Kosten werden weder direkt übernommen, noch später erstattet. Für bestimmte Leistungen (Zahnersatz, Schwangerschaft und auch Psychotherapien) gelten sogar Wartefristen von acht Monaten.
Für alle, die erst im neuen Jahr bei einem Privatversicherer vorstellig werden, gibt es starke Einschränkungen. Bestehende Krankheiten sind nicht mehr versichert und nur Krankheiten die später diagnostiziert werden, sind abgedeckt. Vor allem für behinderte Menschen und chronisch Kranke ist diese Regel unter Umständen eine echte Kostenfalle, denn wer zu spät kommt, bleibt auf allen Kosten vollständig sitzen und muss alle anfallenden Kosten selbst tragen.
Die Kulanzfrist ist übrigens eine Reaktion auf den Rechtsstreit der Continentale Versicherung und der Bundesregierung. Eine ungenügende Regelung in der Gesundheitsreform sorgt für eine Nicht-Verpflichtung der privaten Versicherungsgesellschaften überhaupt die Kosten für laufende Behandlungen zu übernehmen.
