Wie ab und an die Versicherung mit der so genannten „höheren Gewalt“ umgeht um sich um Zahlungen herum zu lavieren, ist sehr interessant. Auch das nachfolgende Beispiel ist wieder so ein Fall, wie er in Deutschland immer wieder auftritt und dem Kunden, der solch ein Versicherungsfiasko erlebt, aufzeigen soll, das er nicht alleine ist und ebenso zeigt es, wie man vorgehen sollte, wenn die Versicherung mal nicht regelt was an Schäden entstanden ist.
Ein Neubau wurde durch Hagelschlag schwer beschädigt. In Außenrolläden und Metallverkleidungen wurden durch riesige Hagelkörner tiefe Dellen und Risse geschlagen und nachdem der Schaden fristgerecht und formrichtig gemeldet wurde, sollte der mehrere tausend Euro betragende Schaden lediglich mit einer pauschalen Lösung in Höhe von gerade einmal 1.000 Euro beglichen werden. Ein Umstand der in dieser und auch in ähnlichen Fällen nicht hingenommen werden sollte.
Die Versicherung lehnte die Zahlungen ab, mit der Begründung, dass keine Schäden vorliegen würden, welche die Lebensdauer und die Funktion beeinträchtigen würden und optische Verunstaltungen seinen nicht abgedeckt. Zwar ist die inhaltliche Aussage, dass optische Schäden nicht versichert seinen absolut korrekt, aber eine Beeinträchtigung der Funktion und der Haltbarkeit war durchaus gegeben.
Ein Hinzuziehen eines Sachverständigen ist in diesem und auch in ähnlichen Fällen eigentlich unverzichtbar, denn im vorliegenden Fall wurde nach dem Gutachten seitens der Versicherung eingelenkt und der ganze Schaden anstandslos bezahlt. In allen Fällen von „störrischen“ Versicherungen lohnt sich ein langer Atem und Beharrlichkeit, aber auch Eigeninitiative ist nie falsch. Nicht selten muss man selbst beweisen, dass der Schaden schlimmer ist, als die Versicherung selbst beurteilt hat.
