Das immer mehr Menschen die spezielle Altersvorsorge nach Walter Riester nutzen ist eine Erfolgsgeschichte. Eine Erfolgsgeschichte, bei der aber auch die Bürger und Versicherten selbst mit anpacken müssen. Mit dem Jahreswechsel kommt von staatlicher Seite auch die nächste Förderstufe und so steigt die Grundzulage von 114 auf 154 Euro und die Zulage für vorhandene Kinder auf 185 Euro zu vormals 138 Euro. Lukrative Steigerungen, die man sich nicht entgehen lassen sollte.
Um es sich nicht entgehen zu lassen, muss allerdings jeder, der berechtigt ist, seinen Eigenbeitrag anpassen. Die veränderten Förderungen erhält nämlich nur jeder Riestersparer, der ab 2008 anstatt 3 Prozent vom Bruttoverdienst 4 Prozent anspart. Das ist natürlich keine Pflicht, aber lukrativ ist es allemal, vor allem für Geringverdiener, für die ein Prozent Beitragsteigerung nicht so viel ausmacht.
Wer den Eigenbetrag nur teilweise bezahlt, also vielleicht nur 50 Prozent entrichtet, bekommt auch nur den angepassten Förderungssatz in Höhe von 50 Prozent. Alle entsprechenden Förderungsbeiträge sind genau dem entrichteten Eigenbeitrag angepasst und so entscheidet der Sparer grundsätzlich selber, wie viel er in die eigene Altersvorsorge nach Herrn Riester investieren möchte.
