Ganz neue, bzw. andere Wege geht derzeit die Deutsche, gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Arbeitnehmer, die im kommenden Jahr und darüber hinaus einen Arbeitsunfall haben und aus diesem Grund eine bleibende Behinderung zu verkraften haben, können die Leistungen der Unfallversicherung flexibler abrufen als früher. Die Rede ist von der Wahlmöglichkeit, ob die UV bereits während der Rehabilitation mit Sachleistungen hilft und hierfür die Kosten übernimmt, oder ob lediglich eine Geldleistung erbracht werden soll. Konkret kann also ein Versicherungsnehmer mit geltenden Ansprüchen sowohl den Rollstuhl direkt, als auch das Geld für eine Anschaffung eines Rollstuhls bekommen.
Gefördert wird durch diese Maßnahme eine Erhöhung des Mitbestimmungsrechts und der eigenen Freiheit für den Versicherten, bzw. den behinderten Menschen. Dabei ist der Leistungskatalog nicht unbedingt dicker geworden, aber er ist zumindest flexibler gestaltet. Experten raten im Falle des Falles aber unbedingt zu einer umfassenden Beratung, um die besten Entscheidungen im Sinne des Versicherungsnehmers treffen zu können. Nicht immer ist die ausbezahlte Geldleistung die beste Alternative, denn nach wie vor steuert die UV die Rehabilitation und dirigiert auch den Leistungsumfang, bzw. die Notwendigkeit des Bedarfs.
Das persönliche Budget muss für bestimmte Einzelleistungen, aber auch für ganze Leistungspakete beantragt werden. Welche Leistungen budgetfähig sind, sollte vorher in Erfahrung gebracht werden, ebenso wie die genauen Vertragsdetails. Das persönliche Budget richtet sich nicht nur nach dem Leistungspaket, sondern auch nach der Höhe der Einzahlungen, den vordefinierten Zielen der finanzierten Maßnahmen und der Qualitätssicherung.
