Wenn die Finanzierung bereits bröckelt, obwohl der Mörtel noch nicht mal angerührt ist, hat der Bausparer ein Problem. Vornehmlich zum Ende des vergangenen Jahrtausends entschlossen sich viele Freunde des Eigenheims zu einer Finanzierung über eine Lebensversicherung. Nun stehen die Auszahlungen an und die ausgezahlte Summe reicht plötzlich nicht mehr für die Schuldentilgung. Die Frage, die jetzt gestellt wird ist, wer für diese Fehlberechnung und diese falsche Prognose haftet, wenn überhaupt?
Eine von zehn Baufinanzierungen wird über eine Lebensversicherung abgewickelt, so zumindest schätzen es die Verbraucherzentralen und während man monatlich durch eine Zahlung in eine Lebensversicherung bereits tilgt, soll die ausbezahlte Restsumme dann nach 20 oder 30 Jahren auch die restlichen Schulden decken. So die Theorie auf dem Papier. Prognosen mit hohen Zinsen aber niedrigen Garantiesummen wurden errechnet und unterlagen, wie die gesamte Wirtschaft der Negativentwicklung der letzten eher risikoreichen und mageren Jahre.
Vor allem wenn die Lebensversicherung noch läuft sind die Einbußen immens, denn je länger die Laufzeit ist, desto größer ist am Schluss die Lücke, die auch schon mal mehrere zehntausend Euro betragen kann. Aber kann denn nun jemand für diesen wirtschaftlichen Schaden haftbar gemacht werden? Nur im Falle einer versäumten Informationspflicht kann ein Versicherer haftbar gemacht werden, aber wie ist das mit einem Schadensersatz, denn die hohen Kosten bleiben ja so oder so beim Endkunden.
Auch das kann man vorsichtig bejahen. Schadensersatzurteile dieser Art sind aber noch sehr selten und die Sachlage sollte anwaltlich vorher auf jeden Fall ordentlich geprüft werden.
