So langsam geht das Jahr 2007 zu Ende und es bieten sich auch auf den letzten Metern noch ein paar legale Tricks die persönlichen Steuern noch etwas abzusenken. Alles was jetzt noch getätigt wird, lässt sich dann im Folgejahr hervorragend von der Steuer absetzen. Trotz aller Änderungen und Verschärfungen in 2007 gibt es noch Möglichkeiten und diese zu erkennen und wenn möglich auch gekonnt auszunutzen, spart bare Münze. Hier eine Übersicht:
Bei der Steuerklasse sollten verheiratete Paare darauf achten, dass jene in die Steuerklasse drei wechseln, die auch Elterngeld, Mutterschaftsgeld und /oder Arbeitslosengeld kassieren. Die Leistungen sind nämlich abhängig vom Nettogehalt und je mehr übrig bleibt, bevor Lohnersatzleistungen angemeldet werden, desto höher sind dann später auch die bewilligten Leistungen vom Staat. Wer es also überblicken kann, sollte alsbald wechseln.
Bei der Pendlerpauschale sollte sie auch in die Lohnsteuerkarte für 2008, für die Fahrten zur Arbeit die alten Freibeträge eintragen lassen. Monatlich wirkt sich das im Nettogehalt auf jeden Fall aus. Sollte dann allerdings die Streichung seitens des Bundesverfassungsgerichts bestätigt werden, muss die zuvor eingesparte Steuer im vollen Umfang nachbezahlt werden.
Ausgaben für die neue Brille, oder zahnärztliche Leistungen fallen in den Bereich der zumutbaren Belastung, welcher prozentual zwischen einem und sieben Prozent liegt. Solche notwendigen Auslagen sollte man also möglichst in einem Jahr bündeln. Auch andere, absetzbare Ausgaben sollten, wenn man ahnt, dass die Steuerbelastung im nächsten Jahr höher sein wird, als noch in 2007, nach 2008 verschoben werden. Dies mindert die Steuerlast und wird noch wichtiger wenn erwachsene Kinder im Hause sind. Wenn vielleicht auch Kindergeld und Freibetrag durch den Verdienst des Kindes weg fällt, so können doch zumindest Ausbildungskosten im hohen Maße abzugsfähig sein.
Lesen sie in Teil 2 weitere Tipps unter anderem zum Thema Spenden, Rechnungen und Vermögensübertragungen.
