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Gleichbehandlung in der PKV

Posted in Krankenversicherung von Redaktion am 14. Nov. 2007

Die Umsetzung der allgemeinen Gleichbehandlung in der privaten Krankenkasse, die jetzt gesetzlich geregelt wurde, mag so manchen noch nicht ganz klar sein. So meldete die Bild-Zeitung, dass versicherte Männer nun für ihre Ehefrauen mitbezahlen müssen und aus diesem Grund die Beiträge rasant steigen würden. Das würde dann nach dem Gesetz ab dem 1. Januar 2008 gelten und wurde vom Bundesverband der privaten Krankenkassen festgestellt.

Das Gesetz verpflichtet die privaten Kassen zwar beispielsweise Kosten für Entbindung und vorangegangene Schwangerschaft gleichmäßig auf Frau und Mann innerhalb eines Tarifs zu verteilen, dies gilt aber nur zwingend für alle Verträge ab dem 22. Dezember 2007. Bestehende Verträge können auch umgestellt werden und zwar bis zum 01. Januar 2008. Im Interesse der Kunden werden auch alte Verträge umgestellt, um Verwaltungskosten einzusparen und aufwendige Trennung in Neu- und Altbestände zu vermeiden.

Fakt ist aber, dass nicht nur die Beiträge steigen, sondern sie sinken auch. Bei den Männern stiegen sie und für die Frauen sinken die Kosten. Zwei Faktoren bestimmen das Gefüge. Zum einen ist die Kostenhöhe für eine Schwangerschaft wichtig und zum anderen das zwischen Frau und Mann bestehende Versicherungsverhältnis. Sind also in einem Vollversicherungstarif mehr Männer als Frauen versichert, wird es für die Frauen merklich günstiger und kaum teurer für die Männer.

Voraussichtlich beträgt die Erhöhung für die Männer rund 3 Prozent, aber natürlich kann es durch die oben beschriebenen Verhältnismäßigkeiten zu Verschiebungen nach oben und auch nach unten kommen. Fakt ist aber auch, dass es noch keine rechtsgültige Kalkulationsverordnung gibt, doch geht der Verband von einer baldigen Klärung der Lage aus.

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