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Zur Neuregelung der Erbschaftssteuer

Posted in Wirtschaft / Finanzen von Redaktion am 7. Nov. 2007

Noch sind nicht alle Details geklärt, aber die Besteuerung von Erbschaften wird gesetzlich verändert, so viel ist jetzt schon sicher. Noch dieses Jahr soll die Änderungen kommen und in Kraft treten. Hier eine Übersicht über die Eckpunkte, die unstrittig sind.

Die „Gewinner“ der Reform sind nach den Plänen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch vor allem nahe Verwandte eines Verstorbenen. Ehepartner, sowie Enkel und natürlich Kinder verfügen dann über einen Freibetrag von 500.000 Euro. Dieser Freibetrag bleibt von der Steuer komplett unberührt. Früher belief sich der Freibetrag gerade mal auf 307.000 Euro. Auch Lebensgemeinschaften profitieren von der Steuerreform, denn Ehepartner erhalten zukünftig den gleichen Freibetrag, der bisher nur 5.200 Euro betrug. Kinder zahlen erst ab einem Vermögen von 400.000 Euro und Enkelkinder ab einer Summe von 200.000 Euro Steuern. Auch für den Hausrat und bestimmte Gegenstände erhält man zusätzliche Freibeträge.

Die „Verlierer“ sind hingegen die entfernten Verwandte. Geschwister, Neffen und Nichten werden in Zukunft eher noch zur Kasse gebeten wenn sie von einer Erbschaft profitieren. Auch Immobilien und Sachgegenstände werden hoch besteuert, denn ihr Verkehrswert geht zu 100 Prozent in die Steuerberechnung ein. Vor allem aber Besitzer von mehreren oder hochpreisigen Immobilien haben Grund zur Klage, denn der tatsächliche Wert des Gebäudes, oder der Immobilie wird zur Steuerberechnung heran gezogen. Eine Sonderstellung von Immobilien gibt es jetzt also nicht mehr.

Änderungen gibt es auch in Bezug auf Betriebsvermögen und zudem noch eine ganze Menge offener Fragen und ungeklärter Reformpunkte. Man darf also weiter gespannt bleiben, wie sie die Erbschaftssteuerreform schlussendlich präsentiert.

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