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Wann greift die Unfallversicherung noch?

Posted in Unfallversicherung von Redaktion am 1. Nov. 2007

Fakt ist das die Fahrt nach Hause auch über eine Tankstelle oder eine ähnliche Location führen darf, aber die zeitliche Abweichung zu einem normalen Arbeitsweg darf nicht zu groß sein. Fährt nun also ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Fahrzeug noch zum Tanken und macht er dabei einen Umweg besteht der Versicherungsschutz durchaus in vollem Umfang. Eine Abweichung von dem eigentlichen Weg zu einer anderen Tankstelle stellt hingegen eine private Fahrt dar.

Geschieht bei einer privaten Fahrt ein Unfall wird auch die Berufsgenossenschaft dafür natürlich nicht aufkommen. Wenn der gemachte Umweg zum Tanken nicht zu weit gewesen ist, gemessen an dem üblichen Heimweg und vielleicht dieser Umweg auch gemacht wurde, weil man dort grundsätzlich tankt, ist auch hier in manchen Fällen ein Versicherungsschutz gegeben. Ein Vergleichsurteil des Düsseldorfer Sozialgerichts kam allerdings zu einem anderen Schluss und verwies auf eine private Fahrt, ergo kein Versicherungsschutz.

Sind sie beim Abschluss einer Unfallversicherung unsicher, so kontrollieren sie genaue Formulierungen und das so genannte Kleingedruckte. Auch bei einer Unfallversicherung ist ein gewisser Spielraum gegeben, doch ist das stets Ermessenssache der Versicherungsgesellschaft, die diese Absicherung anbietet. Je deutlicher und umfangreicher die Schadenregulierung ausformuliert ist, umso genauer ist bereits im Vorfeld klar, was man im Schadensfall an Leistungen zu erwarten hat.

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