Man kennt ja die Meldepflichten für schlimme Tropenkrankheiten oder bestimmte Viruserkrankungen und hoch ansteckende Bakterien. Doch was jetzt aus Berlin kommt, bzw. kommen soll, lässt das Bundesgesundheitsministerium in keinem guten Licht dastehen.
Eifrige Mitarbeiter arbeiten an einem Entwurf für eine Gesetzesvorlage die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll, ja sogar verpflichten soll, bestimmte Vorgänge zu melden. Allerdings nicht um Epidemien zu verhindern oder ganz allgemein im Dienste der Gesundheit, sondern einzig und allein aus Kostengründen.
Jene Menschen, die ihr Leiden, ihre Verletzung oder Krankheit selbst verursacht haben, sollen gemeldet werden, so dass Versicherungsgesellschaften künftig genau erkennen können wer es „wert“ ist, dass für ihn noch Gesundheitskosten übernommen werden. Schönheits-OPs, Tätowierungen und Piercings die nachträglich Probleme bereiten könnten also bald zu einer Kostenfalle werden, wenn sich die Kassen aufgrund der neuen Gesetzesvorlage weigern die Kosten zu übernehmen. Der Patient ist ja schließlich „selbst schuld“.
Ein Mittel zur Kostenkontrolle soll es sein und ein soziales Instrument um jene treuen Einzahler zu schützen, die sich selbst nicht verletzen. Davon sind inzwischen auch nicht nur Ulla Schmidt und Kollegen begeistert, sondern auch manche Bürger tragen diese Idee begeistert mit. Doch darf so eine Selektion gegen den Datenschutz stattfinden? Neben vielen Debatten wird hier eine weitere Runde auf Deutschland zukommen. Eine Debatte mit unklarem Ausgang.
