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Lebensversicherung nicht immer steuerfrei

Posted in Versicherungen von Redaktion am 14. Sep. 2007

Grundsätzlich sind alle Erträge einer Lebensversicherung, welche noch vor 2005 abgeschlossen wurde steuerfrei, doch gibt es Stolperfallen, die man kennen sollte, bevor man sich entschließt bestimmte Dinge zu tun.

Setzt man zum Beispiel seine Police als Sicherheit für einen Kredit ein und hält sich im weiteren verlauf nicht an die Regeln, kann die Steuerfreiheit schnell dahin sein. Hier ein Beispiel aus Deutschland: Ein Unternehmen nahm ein Darlehen auf und sicherte dieses durch eine Lebensversicherungspolice ab. Das Darlehen wurde Anfang Dezember 2003 auf sein privates Girokonto überwiesen, aber erst Mitte Januar 2004 an die betroffene Firma weiter geleitet. Zwar war die Firma wirklich in finanziellen Problemen, doch der kleine Abstecher des Darlehens über das Privatkonto, war ein schlimmer Fehler.

Der Bundesfinanzhof entschied in diesem Fall, dass der Mann die Auszahlung der Lebensversicherungssumme versteuern muss. Grund für diesen Entscheid ist, dass eine als Sicherheit eingesetzte Police eben genau diese Steuerfreiheit verliert, wenn eine Forderung mit dem so abgesicherten Kredit beglichen wird. Und eine Anlage auf einem Girokonto wird nun mal gegenüber dem Finanzamt als steuerlich geltend eingestuft.

Trotz Kulanz der Finanzämter und auch wenn ganz eindeutig keine Einkunftserzielungsabsicht vorgelegen habe, hat dieses Urteil Bestand, denn die Kulanzfrist für Kreditsummen auf Girokonten betrögt in der Regel 30 Tage und diese war im vorgenannten Beispiel bereits abgelaufen.

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