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Lebensversicherungen und das Kleingedruckte

Posted in Versicherungen von Redaktion am 10. Sep. 2007

Grundsätzlich weist ein jeder Versicherungsvertrag ja den Begünstigten aus, der im Falle des Todes einer nahe stehenden Person die Versicherungssumme bekommt. Es sollte also doch klar sein wer profitiert und wie es läuft, oder?

Nein, so einfach ist es eben doch manchmal nicht. Der BdV (Bund der Versicherten) in Deutschland mit Sitz in Bad Bramstedt weist auf die oft umfangreichen Konsequenzen hin, wenn man eben nicht die Details, dass so genannte Kleingedruckte durchliest. Was ist zum Beispiel bei einer zweiten oder dritten Ehe? Bekommt dann die Witwe die Summe, wenn der Ehemann verstirbt? Steht im Vertrag etwas von Ehegatte, gilt nach einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshof eben der Ehegatte, der zum Zeitpunkt der Vetragsunterzeichnung gemeint gewesen ist und nicht die aktuelle Witwe. In diesem Fall bezieht die Ex-Frau des verstorbenen Mannes das Geld, auch wenn vielleicht seit Jahren keine Bindung mehr bestanden hat.

Man sollte also möglichst Standardformulierungen wählen und keine bezugsberechtigte Person eintragen lassen. In so einem Fall ist die Gesetzeslage eindeutig und begünstigt immer die rechtmäßigen Erben. So eine Formulierung hätte auch den oben beschriebenen Fall ausgeklammert und verhindert.

Wenn dennoch jemand erwähnt werden soll in dem Vertrag, dann sollte dies namentlich geschehen und schwammige Formulierungen möglichst weg gelassen werden. Außerdem schaut man sich die Versicherungen auch immer mal wieder an um evtl. wirtschaftliche und inhaltliche Anpassungen vorzunehmen, vornehmlich, wenn sich die Familiensituation ändert.

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