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Private Krankenversicherung kündigen - Was man wissen sollte

Posted in Krankenversicherung von Redaktion am 6. Sep. 2007

Der Markt ist in Bewegung und verschiedenste Tarifangebote locken die gesetzlich Versicherten auch in die Arme einer privaten Krankenzusatzversicherung. Doch was nun, wenn man den Versicherungsschutz nicht mehr will? Wenn man wechseln möchte, oder schlicht es sich nicht mehr leisten kann. Nicht immer und überall ist man aus einem laufenden Vertrag so schnell raus wie man sich das wünschen würde.

Im Regelfall spricht man von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende hin. Dabei ist aber das Versicherungsjahr gemeint. Wer es diesbezüglich genau wissen will, schaut am besten rechtzeitig in seinen Vertrag, oder fragt unverbindlich bei der Versicherungsgesellschaft nach, wie es sich mit den Fristen bei einer Kündigung verhält.

Reduziert jedoch eine Krankenversicherung die Leistung, ändert sich etwas anderes am laufenden Vertrag oder steigen sogar die Beiträge, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, welches dann zum Ende des Monats oder auch innerhalb von 4 Wochen wirksam wird. Man sollte aber, nach Bekanntwerden der Vertragsänderungen nicht all zu lange warten wenn man wirklich kündigen will, denn ewig gilt ein solches Sonderkündigungsrecht nicht.
Zudem gibt es in Verträgen oftmals eine so genannte Mindestversicherungsdauer. Soll heißen, dass man nicht beliebig, alle paar Monate die Gesellschaft wechseln kann. Oftmals wird eine Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren vertraglich vereinbart. Auch ist ein Versicherungswechsel generell nur zum empfehlen, wenn bereits der neue Versicherungsschutz greift. Beachten sollte man unbedingt, dass keine zeitliche Lücke entsteht. Somit will also ein Wechsel genau geplant und wahrlich gut überlegt sein.

Abschließend sollte auch die Höhe der so genannten Altersrückstellung eine Rolle spielen. Je länger man eine bestimmte Versicherung die Treue gehalten hat, desto höher sind auch eben diese Rückstellungen. Ob nach 20 Jahren Versicherungsgesellschaft A ein Wechsel zu Versicherungsgesellschaft B noch Sinn macht, sollte man sich von einem Experten ausrechnen lassen.

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