Zusatzsicherheiten

Zu den üblichen Sicherheiten kann der Kreditgeber auch vom Kreditnehmer weitere, die sog, Zusatzsicherheiten verlangen. Hierzu zählt z.B. die Bürgschaft, eine Mitverpflichtung der Verwandten, Abtretung von Forderungen oder Verpfändungen von Bankguthaben oder Wertpapierdepots.

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