SCHUFA-Eigenauskunft

Die SCHUFA ist gesetzlich dazu Verpflichtet, bei Anfrage Auskunft über die eigene Person zu leisten. Sollten Einträge falsch oder veraltet sein, so müssen diese von der SCHUFA gelöscht werden. Eine Eigenauskunft muss schriftlich bei der SCHUFA beantragt werden.

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