Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung deckt beim Kreditnehmer das Risiko von unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod etc.
Im Falle eines Versicherungsfalls übernimmt die Restschuldversicherung den weiteren Abtrag des Kredites.

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