Rangstelle

Da alle Eintragungen von Grundschulden im Grundbuch in chronologischer Reihenfolge eingetragen werden, gibt die Rangstelle darüber Auskunft, welche Gläubiger zu welchem Zeitpunkt bzw. in welcher Reihenfolge einer Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld bedient werden.

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