Nichtabnahmeentschädigung

Eine Nichtabnahmeentschädigung stellt eine sog. Vertragsstrafe dar. Sie ist vom Kreditnehmer an den Kreditgeber zu zahlen, wenn der Kreditnehmer trotz unterschriebenen und gültigen Kreditvertrages den Kredit nicht in Anspruch nimmt. Diese Entschädigung soll die Kosten des Kreditgebers zur Geldbeschaffung ersetzen.

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