Mietbürgschaft

Anstelle einer Mietkaution kann auch z.B. von der Hausbank eine Mietbürgschaft vergeben werden. Hierbei verpflichtet sich dann der Bürge, im Rahmen der Mietsicherheit für offene Forderungen bis zu einer vorher festgelegten Höhe des Vermieters aufzukommen.

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