Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist der erste Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieser wird vom Gläubiger ausgefüllt, soweit sich der Schuldner mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dieses stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu, woraufhin der Schuldner zwei Wochen Zeit hat diesem zu widersprechen. Für die Einholung der Schulden ist der Gerichtsvollzieher zuständig.

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