Insolvenz

Ehemals auch Konkurs genannt. Dieser Begriff beschreibt die Zahlungsunfähigkeit von natürlichen aber auch juristischen Personen, die mangels Barmitteln ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Eine Insolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt und dient der Befriedigung der Gläubiger aus der Masse (z.B. Anlagevermögen).

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