Freihändige Verwertung

Die freihändige Verwendung ist so gemeint, dass wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht nachkommt, die Bank die erhaltenen Sicherheiten (Pfand) selbstständig verwerten kann, ohne den üblichen Rechtsweg gehen zu müssen. Hierzu muss der Kreditnehmer bei Abschluss des Vertrages der Abtretung zugestimmt und im Pfandvertrag vereinbart haben.

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