Basiszinssatz

Der Basiszinnsatz dient u. a. zur Berechnung von Verzugszinsen. Er wird i.d.R. immer unverzüglich jeweils nach dem 01. Januar und nach dem 01. Juli eines jeden Jahres von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben und findet seine Regelung nach dem § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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