Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis dient dem Schutz der Bankkunden. Die Bank verpflichtet sich, über alle Daten und Vorgänge der Personen sowie deren Konten Stillschweigen zu bewahren und keine Auskunft zu erteilen.
Ab dem 01.04.2005 ist das Bankgeheimnis durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeschränkt worden. Hiernach können Finanzbeamte bei geringstem Verdacht auf Steuerhinterziehung ohne richterliche Befugnis Kontostand sowie die Kontobewegungen erfragen.

Anzeigen