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Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft stellt eine spezielle Form der Bürgschaft dar und bedeutet, dass der Bürge erst für den Kreditnehmer haftet, wenn der Kreditnehmer durch geeignete Unterlagen (Eidesstattliche Versicherung, Fruchtlose Zwangsvollstreckung) seine Zahlungsunfähigkeit nachweist. Somit wird der Bürge erst bei absoluter Zahlungsunfähigkeit in Regress genommen.
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