Abschreibung

Da der Wertverlust an Gegenständen und auch unbeweglichen Gegenständen nicht sichtbar ist, wird er buchhalterisch als fiktive Verschleißkosten bzw. Wertminderung erfasst. Maßgeblich hierfür ist die AfA-Tabelle. Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ergibt sich aus den geleiteten Kosten in Verbindung mit der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.

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