Baufinanzierung Thüringen | Landes-Förderung - Fördermittel
In Thüringen erfolgt die Förderung mittels dem „KfW-TAB-Ergänzungsprogramm“ oder der „Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum“. In beiden Fällen werden zinsverbilligte bzw. zinsgünstige Darlehen vergeben.
Mit dem „KfW-TAB-Ergänzungsprogramm“ werden Neubau, Ersterwerb, Bestandserwerb, Ausbau und Erweiterung ermöglicht. Je nachdem ob es sich um einen Neubau handelt oder das Objekt innerhalb der Programmgemeinden des „Stadtumbau Ost“ liegt ändern sich die Bedingungen. Mindestens ein Kind oder ein Haushaltsmitglied mit einer Behinderung mit einem Grad von 50 muss im Haushalt leben. Die Einkommensgrenze darf in allen Fällen um maximal 60% überschritten werden.
Die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum fördert die Finanzierung von Maßnahmen, die den Gebrauchswert von Immobilien erhöhen und der Instandsetzung, Modernisierung und Energieersparnis dienen. Nur Bauvorhaben in den Programmgemeinden des „Stadtumbaus Ost“, die eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde leisten und der Zielsetzung des Städtebaus entsprechen, sind förderwürdig. Antragsberechtigt sind Eigentümerhaushalte, deren Gesamteinkommen nicht über 60% der Einkommensgrenzen liegt.
Informationen und detaillierte Beratungen sind bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.
Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern: