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Baufinanzierung Schleswig-Holstein | Landes-Förderung - Fördermittel

Bei der Neuschaffung von Wohnraum hat man hier die Wahl zwischen diesen Fördermitteln: Berechtigt sind dabei einzelne Schwerbehinderte und Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem Schwerbehinderten. Sie dürfen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 20% (40% in Präferenzgemeinden) überschreiten. Unter Neuschaffung versteht man Neubau, Ersterwerb, Ausbau, Umbau oder Erweiterung.

Derselbe Personenkreis ist auch zur Inanspruchnahme der Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohnraum berechtigt. Unbedingte Voraussetzung ist, dass das Förderprojekt in einem Fördergebiet des Programms „Soziale Stadt“, einem Sanierungsgebiet, einem städtebaulichen Entwicklungsbereich, einem Stadtumbaugebiet oder in einem Erhaltungsgebiet liegt. Hier erfolgt die Förderung mittels Erwerbsdarlehen, Zusatzförderungen für Schwerbehinderte und Härtefonds. Ansprechpartner und konkrete Angebote finden sich bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern:


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