Baufinanzierung Schleswig-Holstein | Landes-Förderung - Fördermittel
Bei der Neuschaffung von Wohnraum hat man hier die Wahl zwischen diesen Fördermitteln:
- Grundförderung mit Baudarlehen entsprechend der Präferenzgemeinde
- Erschließungszusatzdarlehen
- Zusatzdarlehen für behinderungsbedingte Baumaßnahmen für Schwerbehinderte
- Ergänzungsdarlehen für die Kosten der Baubetreuung bei organisierten Gruppenselbsthilfemaßnahmen bei Neubauten sowie
- Erhöhung des Baudarlehens für Haushalte mit mindestens drei Kindern in sozial dringlichen Fällen
Berechtigt sind dabei einzelne Schwerbehinderte und Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem Schwerbehinderten. Sie dürfen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 20% (40% in Präferenzgemeinden) überschreiten. Unter Neuschaffung versteht man Neubau, Ersterwerb, Ausbau, Umbau oder Erweiterung.
Derselbe Personenkreis ist auch zur Inanspruchnahme der Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohnraum berechtigt. Unbedingte Voraussetzung ist, dass das Förderprojekt in einem Fördergebiet des Programms „Soziale Stadt“, einem Sanierungsgebiet, einem städtebaulichen Entwicklungsbereich, einem Stadtumbaugebiet oder in einem Erhaltungsgebiet liegt. Hier erfolgt die Förderung mittels Erwerbsdarlehen, Zusatzförderungen für Schwerbehinderte und Härtefonds.
Ansprechpartner und konkrete Angebote finden sich bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern: