Baufinanzierung Sachsen-Anhalt | Landes-Förderung - Fördermittel
In Sachsen-Anhalt orientiert man sich sehr stark am KfW-Wohneigentumsprogramm. Neben dem IB-Förderdarlehen vergibt man hier auch Förderung im Rahmen des IB-KfW-Wohneigentumsprogramms und einen Ökobonus für bestimmte KfW-Darlehen und Heizungsanlagen.
Das IB-Förderdarlehen wird beim Bau und Erwerb selbst genutzten Eigentums auf Antrag erteilt. Auch Ausbau, Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Erweiterung von Wohnraum ist prinzipiell förderfähig. Das Vorhaben muss sich in einer der am „Stadtumbau Ost“ beteiligten Städte oder Gemeinden befinden. Ebenfalls Fördervoraussetzung ist ein barrierefreier Zugang zum Objekt. Berechtigt sind Familien und Haushalte mit mindestens zwei Personen, die die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 60% überschreiten. Bestandserwerb wird nur dann gefördert, wenn das Gebäude konventionell errichtet und vor dem 3. Oktober 1990 bezugsfertig wurde.
Die Förderung wird in Form eines zinsverbilligten Darlehens gewährt. Zuschüsse für Kinder und behinderte Personen im Haushalt sind möglich.
Einfacher ist das IB-KfW-Wohneigentumsprogramm. Hier gelten weder Einkommensgrenzen noch Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis oder die örtliche Lage des Förderobjekts. Lediglich Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen. Es wird ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt.
Der Ökobonus wird als Zuschuss gewährt und ist nicht zurückzuzahlen. Es gibt zwei Arten von Zuschüssen: der eine wird beim Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gewährt, der andere bei Inanspruchnahme der KfW-Förderprogramme „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“, „Wohnraum-Modernisieren“ mit ÖKO-PLUS-Maßnahmen und „Ökologisch Bauen“.
Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung Immobilienförderung.
Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern: