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Baufinanzierung Saarland | Landes-Förderung - Fördermittel

Im Saarland werden Privathaushalte, die die Einkommensgrenze um nicht mehr als 30% überschreiten, nach dem Wohnungsbauprogramm 2007 gefördert. Die Förderung wird für Neubau und Ersterwerb von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen selbst genutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern sowie für Ausbau, Umbau und Erweiterungen gewährt. Lediglich Bauvorhaben in der „Besonderen Gebietskulisse“, in Stadterneuerungsgebieten, erhalten eine Förderung. Gemäß Landesentwicklungsplan, Abschnitt Siedlung, können unter Umständen auch Vorhaben in zentralen Orten gefördert werden.

Die Förderung besteht aus einer Zinsverbilligung für ein Darlehen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB). Das Darlehen wird bis zu einer Höhe von maximal 30% der Gesamtkosten gewährt. Eine Darlehenserhöhung ist für Haushalte mit behinderten Menschen möglich, wenn wegen der Behinderung spezielle Baumaßnahmen erforderlich werden.

Auskünfte über die Förderung mit dem Wohnungsbauprogramm 2007 erteilen die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) sowie das Landesamt für Zentrale Dienste.

Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern:


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