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Baufinanzierung Rheinland-Pfalz | Landes-Förderung - Fördermittel

In Rheinland-Pfalz gibt es vier Förderungsmöglichkeiten für privaten Wohnungsbau bzw. –erwerb: die Förderung im Behördenverfahren („Eigentumsprogramm 2007“), Förderung im Hausbankenverfahren („Ergänzungsprogramm 2007“), die besondere Förderung des Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen sowie die Förderung durch Übernahme von Bürgschaften. Die Fördermittel bestehen aus verzinslichen Baudarlehen. Förderfähig sind neben Neubau und Erstkauf von Wohnraum auch Ausbau, Umbau und Erweiterung. Förderberechtigt sind alle Haushalte, vor allem mit Kindern, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Im Hausbankenverfahren darf die Einkommensgrenze bis zu 30% überschritten werden. Beim Bestandserwerb ist vor allem die Angemessenheit des Kaufpreises ausschlaggebend für die Förderung. Die Ergänzungsförderungen verfügen über gesonderte Zusatzförderbedingungen.

Ansprechpartner für die Wohnraumförderung sind Stadt- und Kreisverwaltungen, die Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden, die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz sowie das Ministerium der Finanzen.

Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern:


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