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Baufinanzierung Nordrhein-Westfalen | Landes-Förderung - Fördermittel

In Nordrhein-Westfalen kommen sowohl die Wohnraumförderungsbestimmungen 2007 als auch die Richtlinie für investive Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest 2006) zur Anwendung.

Die Förderung nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2007 sieht eine Förderung Neubau, Ersterwerb, Ausbau und Erweiterung einerseits und eine Unterstützung beim Erwerb vorhandenen Wohneigentums vor. Beim Erwerb vorhandenen Wohneigentums wird der gleiche Personenkreis gefördert wie beim Neubau von Wohneigentum. Es stehen Baudarlehen, Behindertendarlehen, Starterdarlehen und Eigenheimzulagedarlehen zur Verfügung.

Bei Neubau, Ersterwerb, Ausbau und Erweiterung sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen förderberechtigt. Die Einkommensgrenze darf höchstens zu 40% überschritten werden. Die gesetzlichen Grenzwerte sind darüber hinaus für alle Haushaltsangehörigen erhöht. Beim Neubau wird lediglich die Hauptwohnung, nicht eine zweite oder eine Einliegerwohnung gefördert. Ausbau und Erweiterung werden unterstützt, solange der zukünftige Wohnraum vorher nicht als solcher genutzt wurde.

Die Grundförderung ist durch einkommensabhängige Baudarlehen in zwei Modellen gewährleistet. Diese Darlehen können durch einen Stadtbonus oder ein Darlehen für besondere Baumaßnahmen für Schwerbehinderte erhöht werden. Wenn noch Eigenheimzulage gewährt wird, kann ein Eigenheimzulagedarlehen in Anspruch genommen werden. Besteht kein Anspruch mehr auf die Zulage, ist auch das „Starterdarlehen“ möglich.

Wird nach der Richtlinie BestandsInvest 2006 gefördert, ist für die Förderung die Barrierefreiheit ausschlaggebend. Gefördert werden bestehende Wohngebäude mit bis zu vier Vollgeschossen (in Ausnahmefällen auch bis zu sechs Vollgeschossen). Grundsätzlich sind alle Haushalte unabhängig von Einkommen, personeller Zusammensetzung und Alter des Gebäudes förderberechtigt. Es werden Baudarlehen von bis zu 15.000 EUR/Wohnung vergeben.

Ansprechpartner findet man bei den Ämtern für Wohnungswesen der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen.

Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern:


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