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Baufinanzierung KfW-Förderung | Immobilienfinanzierung

Die KfW Bankengruppe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sowohl der Bund als auch die Länder sind mit jeweils 80% bzw. 20% an ihr beteiligt. Zu ihrem Leistungsportfolio gehört unter anderem die Förderung von Wohneigentum. Für den Bau, Kauf, die Modernisierung oder Instandsetzung von Wohngebäuden stellt die KfW-Förderbank einige Förderprogramme zur Verfügung. Sie umfassen die Vergabe von Krediten ebenso wie das Gewähren besonders zinsgünstiger Darlehen für Neubau und Energiesparmaßnahmen.

Prinzipiell sind die KfW-Mittel nicht an Einkommen gebunden. Sie stehen grundsätzlich jedem Haus- oder Wohnungskäufer bzw. –bauer zur Verfügung, der eine förderfähige Maßnahme durchführt. Welches Programm für welchen Antragsteller in Frage kommt, ist in erster Linie von der Art des Vorhabens abhängig.

Für Neubauten kommen drei Programme in Frage: das "KfW-Wohneigentumsprogramm" stellt keine Anforderungen an die Qualität des Gebäudes. KfW-Energiesparhäuser, Passivhäuser und Häuser mit einer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien lassen sich durch "Ökologisch Bauen" fördern. Zusätzlich kommt "Solarstrom erzeugen" in Betracht, wenn das Gebäude über eine Photovoltaik-Anlage verfügt.

Beim Erwerb bestehender Wohngebäude kann man alle von der KfW-Förderbank bereit gestellten Programme nutzen und gegebenenfalls auch miteinander kombinieren. Modernisiert und saniert man bestehende Wohngebäude, können die Programme "CO2-Gebäudesanierungsprogramm", "Wohnraum Modernisieren" und möglicherweise auch "Solarstrom Erzeugen" genutzt werden.

Die KfW-Förderbank gibt ihre Kredite nicht unmittelbar selbst aus. Die Beantragung kann bei jedem Kreditinstitut erfolgen.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Dieses Programm fördert prinzipiell alle Privatpersonen, die Wohneigentum bauen oder erwerben, um es selbst als Eigentümer zu bewohnen. Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig. Auch andere Bedingungen an den Antragsteller oder das Wohneigentum existieren nicht. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen sind jedoch ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 EUR.

KfW-Programm Ökologisch bauen

Neben Privatpersonen können auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften dieses Programm in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung, wenn sie ein KfW-Energiesparhaus oder ein Passivhaus kaufen oder bauen um es selbst zu nutzen oder, im Fall der Wohnungsunternehmen, zu vermieten. Darüber hinaus ist auch der Einbau neuer Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme förderwürdig. Niedertemperaturkessel werden nicht mehr gefördert. Das zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 100% der Kosten wird einkommensunabhängig vergeben. Es ist jedoch entsprechend dem Vorhaben in seiner maximal möglichen Kreditsumme begrenzt.

CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm

Seit dem 1. Januar 2007 werden alle Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach der Energiesparverordnung (EnEV) zu erreichen oder um mindestens 30% zu unterschreiten. Bisherige Maßnahmen, die in den Maßnahmepakten 0 bis 4 klassifiziert wurden, bleiben als Förderung der Kategorie B bestehen. Die neuen Maßnahmen werden als Kategorie A zusammengefasst.

Die Förderung erfolgt in zwei Varianten: in der Kreditvariante werden zinsgünstige Darlehen bis zu 100% der Investitionskosten bis zu einer Maximalhöhe von 50.000 EUR vergeben. In der Zuschussvariante erfolgt ein Zuschuss zu den Investitionskosten. Seine Höhe ist von den durchgeführten Maßnahmen abhängig, beträgt jedoch maximal 8750 EUR je Wohneinheit.

In der Kreditvariante sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften förderungswürdig. Die Zuschussvariante kann nur von Eigentümern selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen beantragt werden. Für beide Varianten gilt: sie werden unabhängig vom Einkommen gewährt. Umschuldung und Nachfinanzierung sind jedoch ausgeschlossen. Zu beachten ist: Der Antrag für die Zuschussvariante ist bei der KfW-Förderbank direkt zu stellen.

KfW-Programm Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm gewährt einkommensunabhängig zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 100% der Kosten. Sie sind jedoch durch die Art des Vorhabens begrenzt. Förderungswürdig sind sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung erhalten sie für Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung bei selbst genutzten oder vermieteten Altbauten. Unterstützt werden auch ÖKO-PLUS-Maßnahmen: darunter versteht man beispielsweise Investitionen in Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle, in die Erneuerung der Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien oder den Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind mit diesem Programm nicht möglich.

KfW-Programm Solarstrom Erzeugen

Privatpersonen, Freiberufler, gemeinnützige Investoren und private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können sich durch dieses Programm fördern lassen, wenn sie eine kleinere Photovoltaik-Anlage errichten, erwerben oder erweitern. Die Anlage muss dabei den Bedingungen des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" entsprechen. Nicht finanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts oder gebrauchte Anlagen. Umschuldung und Nachfinanzierung sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen on Höhe von bis zu 100% der Kosten. Maximal werden 50.000 EUR Förderung gewährt.

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