Baufinanzierung Hypothekendarlehen | Annuitätendarlehen
Die Hypothekendarlehen unterscheiden Fachleute in Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen und tilgungsfreie Darlehen. Alle drei Darlehensarten werden hier kurz vorgestellt.
Neben
Bausparverträgen gelten
Annuitätendarlehen als die klassische Form des Darlehens. Sie sind der am häufigsten genutzte Finanzierungsbaustein. Die Rate bei einem Annuitätendarlehen besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsteil. Der Zinssatz ist variabel. Meist erfolgt jedoch eine Zinsfestschreibung. Das bedeutet, dass eine Zinsbindungsfrist genannt wird. Binnen dieser Frist darf der Zinssatz nicht verändert werden. Die Tilgungsquote ist durch den Kreditnehmer zu wählen. Sie ist der prozentuale Anteil, der monatlich zurückgezahlt wird und beträgt meist ein Prozent der Darlehenssumme pro Jahr.
Während der Zeit der Zinsfestschreibung bleibt die Rückzahlungsrate immer gleich hoch. Das Verhältnis von Zins- und Tilgungsteil ändert sich jedoch im Zeitablauf. Da das Darlehen schrittweise zurückgezahlt wird, verringern sich die Zinsen. Die Rate bleibt in der Summe immer gleich hoch. Dadurch wächst mit der Zeit ihr Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt. Dieser Effekt beschleunigt die Rückzahlung des Darlehens.
Auch die Rückzahlungsraten eines
Tilgungsdarlehens bestehen aus Zins- und Tilgungsteil. Hier bleibt jedoch nicht die Rate sondern der Tilgungsteil konstant. Durch die ersparten Zinsen führt das dazu, dass die Rate nach und nach sinkt. Dieses Darlehen ist jedoch bei Baufinanzierungen relativ selten zu finden. Zinsfestschreibung, Sondertilgungen und Kündigungsrechte sind analog zum Annuitätendarlehen zu finden.
Beim
tilgungsfreien Darlehen bezahlt man mit den relativ geringen monatlichen Raten lediglich die Zinsen. Eine Tilgung der eigentlichen Schuld erfolgt also nicht – sie bleibt jedoch bestehen. Am Ende der Darlehenslaufzeit ist die Gesamtsumme in einem Betrag fällig. Diese Art der
Baufinanzierung ist in der Kreditbranche auch als endfälliges Darlehen bekannt. Das Darlehen kann am Ende entweder durch eine
Lebensversicherung oder einen
Investmentfonds getilgt werden. Man spricht hier auch von einem Versicherungsdarlehen bzw. einem Fondsdarlehen und im Allgemeinen von einem Festdarlehen. Das Darlehen kann auch mit einem Bausparvertrag verbunden sein, der parallel zur Darlehenszeit angespart wird. Es wird aus der späteren Auszahlung der Bausparkasse getilgt. Diese Form des tilgungsfreien Darlehens bezeichnet man auch als Voraus- oder Sofortdarlehen.