Baufinanzierung Hamburg | Landes-Förderung - Fördermittel
Zwei Förderprogramme bietet die Freie und Hansestadt Hamburg: Förderung im Landeswohnungsbauprogramm und Förderung mit der „Kinderzimmer-Zulage“ im Sonderprogramm „Kinderfreundlicher Wohnungsbau“. Eine Kombination beider Mittel ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Förderung im Landeswohnungsbauprogramm ist, dass die Familie mit mindestens einem Kind 70% der Einkommenshöchstgrenze nicht überschreitet. Neubau, Ersterwerb und in bestimmten Fällen auch der Ausbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen wird gefördert. Grundsätzlich wird keine Förderung gewährt, wenn die Gesamtkosten 330.000 EUR übersteigen. Ausnahmen sind für besonders große Familien möglich. Niedrigere Werte gelten bei Eigentumswohnungen, Gebrauchtimmobilien oder Reihenhäusern. Geförderte Bauvorhaben müssen in „Ressourcen sparender Weise“ ausgeführt werden. Sofern die Anforderungen der Energiesparverordnung nicht eingehalten werden, beschränkt sich die Höhe der Förderung bei Gebäuden, die vor 1978 errichtet wurden, auf 75% der normalen Fördersumme.
Bei der Förderung im Landeswohnungsbauprogramm kann ein Baudarlehen, einen Familienzuschlag, weitere Zuschläge zur Darlehenserhöhung, Sonderdarlehen für Passivhäuser, Aufwendungsdarlehen oder eine Bürgschaft für Lb-Hypothekendarlehen beantragen.
Die „Kinderzimmer-Zulage“ bedeutet einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 EUR/m² Wohnfläche, insgesamt jedoch nicht mehr als 10.000 EUR. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen wie einer schnellen Fertigstellung, einer Mindestgröße, dem Vorhandensein eines Kinderzimmers, die Finanzierungsweise und das Einkommen geknüpft.
Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt.
Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern: