KREDIT
KREDITKARTE
BAUGELD
VERSICHERUNG
TAGESGELD
GIROKONTO

Baufinanzierung Bremen | Landes-Förderung - Fördermittel

In Bremen unterscheidet man die Fördermittel nach neu geschaffenem und dem Erwerb von bestehendem Wohnraum.

Neu geschaffenes Wohneigentum wird mittels Baudarlehen und zusätzlichen Baudarlehen gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass 60% der Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden nur dann gefördert, wenn beide Partner je zur Hälfte Eigentümer werden und die schuldrechtlichen Verpflichtungen gemeinsam übernehmen. Die Mittel können bevorzugt nach sozialer Dringlichkeit, persönlichen Lebensumständen und städtebaulichen Gesichtspunkten vergeben werden. Gefördert wird Wohneigentum (Bau, Erwerb, Ausbau, Umbau) dann, wenn damit soziale Entmischung und Abwanderung verhindert werden kann.

Den Erwerb, Aus- oder Umbau von bestehendem Wohnraum kann jedermann fördern lassen, der die Einkommensgrenze nicht mehr als 60% überschreitet. Die Förderung wird als verzinsliches Darlehen erteilt. Eine bevorzugte Förderung erhalten Antragsteller für Wohnraum in „WiN-Gebieten“ (Wohnen in Nachbarschaften – Stadtteile für die Zukunft entwickeln) und in „Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“. Besteht bereits ausreichend Wohneigentum in der Stadtgemeinde Bremen, entfällt die Förderung in der Regel.

Informationen, auch zu den Rückzahlungsmodalitäten und Zinsen, sowie Beratung bietet die Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern:


» Weiter zum Baufinanzierung-Vergleich.
Holen Sie sich noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein.