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Baufinanzierung Brandenburg | Landes-Förderung - Fördermittel

In Brandenburg wird die Förderung selbst genutzten Wohneigentums gefördert, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt: Zu den weiteren Voraussetzungen zählt vor allem die Lage des Neubaus bzw. des Bestandobjektes (Stichworte „Gebietskulisse“ oder „Vorranggebiete Wohnen“). Gefördert werden nur Antragsteller, die mindestens 15% Eigenleistung der Gesamtkosten erbringen können. Zwei Drittel der Eigenleistung muss durch verfügbare Geldmittel aufgebracht werden.

Es gelten die folgenden Einkommensobergrenzen: in den letzten zwei Kalenderjahren darf der Antragsteller insgesamt nicht mehr als 70.000 EUR verdient haben. Für einen (Ehe-) Partner gilt die Grenze von 50.000 EUR, für weitere Personen im Haushalt 30.000 EUR.

Bei den Fördermitteln unterscheidet man zwischen Zinsen und Tilgung entfallen bei allen Fördermaßnahmen. Sie werden immer als Zuschuss, nicht als Darlehen gewährt. Die jeweilige Bewilligungsstelle erhebt jedoch ein einmaliges Entgelt in Höhe von 2% des Zuschussbetrags.

Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern:


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