Baufinanzierung Bayern | Landes-Förderung - Fördermittel
In Bayern gibt es fünf Möglichkeiten der Förderung, die abhängig vom Antragsteller und seiner Lebenssituation sind. Man unterscheidet zwischen:
- der vereinbarten Förderung mit staatlichen Baudarlehen
- der Umwandlung des Baudarlehens in Zuschuss für „junge und wachsende Familien“
- der Förderung im „Bayrischen Zinsverbilligungsprogramm“
- der Anpassung von Wohnraum für schwer behinderte oder schwer kranke Menschen und
- den ermäßigten Baugenehmigungsgebühren.
Für jede dieser Förderungsarten müssen besondere Voraussetzungen gegeben sein und nicht alle sind verzinsliche Kapitaldarlehen. Die Tilgung unterscheidet sich von Programm zu Programm. Ausführliche Informationen und Beratungsgespräche bieten die Bewilligungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte, die Oberste Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Innern und die BayernLaBo an.
Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern: