Baufinanzierung Baden-Württemberg | Landes-Förderung - Fördermittel
In Baden-Württemberg sind Ehepaare, Lebenspartner, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit jeweils mindestens einem Kind förderberechtigt. Dazu kommen Schwerbehinderte und junge kinderlose Paare. Als jung gelten dabei Paare, bei denen mindestens ein Partner unter 45 Jahre alt ist. Als kinderlos gilt man, wenn man keine oder über 18jährige Kinder hat. Eine Ausnahme bei den über 18jährigen Kindern bilden behinderte oder pflegebedürftige Kinder.
Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze um höchstens 50% überschreiten. Junge kinderlose Paare müssen die Einkommensgrenze eines Haushalts mit einem Kind einhalten.
Bei Neubau, Erst- und Bestandserwerb gibt es fünf mögliche Fördermittel: das Z15-Darlehen, Optionsdarlehen, den Zuschlag für Ortszentren, die Zusatzförderung für Schwerbehinderte sowie das Zusatzdarlehen für Barrierefreies Bauen. Bei allen diesen Fördermitteln handelt es sich um verzinsliche Darlehen. Auch Ausbau, Umbau und Erweiterung von Wohneigentum kann auf Antrag gefördert werden. Besondere Notlagen, Härte- und Sonderfälle berechtigen ebenfalls zum Bezug der Förderung.
Ansprechpartner für die Förderung sind in Baden-Württemberg Wohnungsbauförderungsstellen in Landratsämtern und in Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Detaillierte Auskünfte und Beratungen gibt auch die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank.
Informationen zur Landesförderung nach Bundesländern: