Zuteilung

Von Zuteilung ist die Rede, wenn ein Bausparvertrag seine Mindestsparrate und die für die Zuteilung erforderliche Bewertungszahl an einem von zwölf Bewertungsstichtagen erreicht hat. Der Bausparer muss eine Erklärung abgeben, dass er die Zuteilung annimmt.


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