Wohnwirtschaftliche Verwendung

Eine wohnwirtschaftliche Verwendung eines Bausparvertrages muss nachgewiesen werden, wenn dieser innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren, bei Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie und/oder der Arbeitnehmersparzulage, ausgezahlt wird. Wohnwirtschaftliche Zwecke sind der Erwerb eines Bauplatzes, einer Immobilie, Um-, An-, Neubau, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten sowie Umschuldung von Wohneigentum.


» Weiter zum Baufinanzierung-Vergleich.
Holen Sie sich noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot ein.

weitere Begriffe (zum Baufinanzierungs-Lexikon):