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Wohnwirtschaftliche Verwendung
Eine wohnwirtschaftliche Verwendung eines Bausparvertrages muss nachgewiesen werden, wenn dieser innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren, bei Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie und/oder der Arbeitnehmersparzulage, ausgezahlt wird. Wohnwirtschaftliche Zwecke sind der Erwerb eines Bauplatzes, einer Immobilie, Um-, An-, Neubau, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten sowie Umschuldung von Wohneigentum.
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