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Wohnrecht
Das Wohnrecht begünstigt einen Dritten zur Nutzung einer Immobilie, schließt aber den Eigentümer der Immobilie aus. Dieses Wohnrecht kann auf Gebäudeteile (Wohnung) beschränkt sein. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer trägt die Kosten für Reparaturen, Steuern etc.
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